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BP Tankstellenshops: Bundesgericht verbietet 24-Stunden-Betrieb

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DEUTSCH BP Tankstellenshops: Bundesgericht verbietet 24-Stunden-Betrieb

(kfs) Die BP Stationen Wiedikon, Wollishofen und Airport haben Ende Oktober 2009 das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur angeordneten Teilschliessung ihrer Shops von 1 bis 5 Uhr ans Bundesgericht weitergezogen und einen Aufschub erreicht. Nun hat das Bundesgericht das abweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Fortan dürfen die Tankstellenshops während der nächtlichen Sperrfrist nur noch Treibstoff, Autozubehör, Bistroartikel sowie fertig zubereitete Speisen und Take-away-Artikel zum Verkauf anbieten.

Detailhandelsprodukte, wie beispielsweise Tiefkühlprodukte, Kosmetika und weitere Artikel des täglichen Bedarfs, darf das Shoppersonal somit nicht mehr verkaufen, bauliche Massnahmen zur Trennung der zum Verkauf gesperrten Produkte sind erforderlich. In welcher Form den Stationen dafür eine kurze Übergangsfrist gewährt wird, ist derzeit mit den zuständigen Behörden in Abklärung.

BP (Switzerland) AG bedauert diesen Entscheid. Die Nachtarbeit in 24-Stunden-Tankstellen wird mit diesem Urteil nicht reduziert. Das Verbot ist aus arbeitsgesetzlicher Sicht kaum zielführend, aus wirtschaftspolitischer Sicht ist es kontraproduktiv. Auch besteht ein ausgewiesenes Bedürfnis der Konsumenten für das Angebot dieser Stationen. Gemäss einer repräsentativen Umfrage im Raum Zürich vom November 2009 befürworten 82,5 Prozent der an der Umfrage beteiligten Personen, dass Tankstellenshops auch nachts ihr gesamtes Sortiment inklusive Lebensmittel verkaufen dürfen.

Es ist somit Aufgabe des Gesetzgebers, wie auch das Bundesgericht festhält, zeitgemässe gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, die dem Bedürfnis eines Grossteils der Bevölkerung entsprechen. Damit ist mit diesem Bundesgerichtsurteil noch nicht das letzte Wort gesprochen.

Auskünfte an die Medienschaffenden erteilt gerne: Isabelle Thommen, Manager Human Resources/Corporate Communications, BP (Switzerland) AG, Baarerstrasse 139, CH-6302 Zug, Telefon +41 (0)58 456 92 40, Fax +41 (0)58 456 92 39, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können , www.bpswitzerland.ch

Zug, 22. Juli 2010

 

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